Die griechische Aufsichtsbehörde wurde tätig, nachdem mittels einer Beschwerde mitgeteilt wurde, dass das Unternehmen Defizite hinsichtlich des Beschäftigtendatenschutzes aufweise. So stützte Price Waterhouse Coopers Business Solutions S.A (PWC) die Datenverarbeitung fälschlicherweise auf Einwilligungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, obwohl andere der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Erlaubnistatbestände einschlägig gewesen wären. Dieses Vorgehen stelle seitens PWC nicht nur einen Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitsprinzip nach Art. 5 Abs. 1 lit.a DSGVO dar, sondern verletze insb. auch den Grundsatz der Verarbeitung nach Treu und Glauben. Hiernach dürfe nämlich ggü. der betroffenen Person nicht der Anschein erweckt werden, die Verarbeitung stütze sich lediglich auf die jederzeit widerrufbare Einwilligung. Vielmehr müsse, sofern ein anderer Erlaubnistatbestand greift, dieser herangezogen werden und die betroffene Person entsprechend informiert werden. Entsprechend verletzte PWC seine Informations- ebenso wie seine Nachweispflichten.
Widerrechtliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten - 150.000 Euro Geldbuße
Datum | 02.08.2019 |
---|---|
Anzahl Betroffene | ? |
Name Verantwortlicher | Price Waterhouse Coopers Business Solutions S.A |
Bereich | Dienstleistung / Handwerk |
Land | Griechenland |
Auswirkungen | 4: groß |